Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung mehr lesen... eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den mehr Informationen... Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Wohnungsknappheit: Immobilien erwerben, bevor es teurer wird?

 



Der Bau von Wohnungen durchlebt eine Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt vergrößern. Zeitgleich erholen sich die Immobilienpreise langsam. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Fachleuten zufolge hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des Neubaus von Wohnungen gibt es gravierende Hindernisse. Laut einem Artikel im Magazin wären 2023 allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt nur 22.300 Wohnbauten genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit immer weiter sinkenden Genehmigungen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen verdeutlichen, die aktuellen Bedingungen für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit den Zeiten des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Nachfrage trifft auf stark gestiegene Baukosten, deutliche Zinsanstiege und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine Krise bringt. Gleichzeitig ziehen die seit 2023 rückläufigen Immobilienpreise wieder an. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Preise für Immobilien in Deutschland im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark wirkte sich dies auf renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland aus.

 

Warum man jetzt nicht zögern sollte



Dies könnte die Preise bald wieder steigen lassen. Erste Signale dieser Trendwende sind bereits zu erkennen. Laut dem EPX ist zu beobachten, dass die Preise für Bestandsimmobilien seit vier Monaten in Folge steigen. Im vierten Monat des Jahres stieg der Europace-Hauspreisindex (EPX) gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei die Preise für Eigentumswohnungen um 1,25 Prozent am meisten gestiegen sind. Diese Wende könnte sich weiterentwickeln.

 

Gründe für den Immobilienkauf gibt es viele



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich Kaufinteressenten derzeit deutlich größere Verhandlungsspielräume. Das vorteilhafte Fenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die eingependelten Zinsen und gesunkenen Preise viele frustrierte Käufer wieder aktivieren.

Auch angesichts des steigenden Mietniveaus erscheint der Immobilienkauf besonders attraktiv. In dieser Zeit, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Erwerb von Immobilien. Interessenten sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein ortsansässiger, erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wohnung zu finden, während ein unabhängiger Finanzierungsberater zur Webseite eine persönliche Finanzierungsoption für Sie findet.

Brauchen Sie Hilfe bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Die Wahl des geeigneten Maklervertrags: Worauf sollte ich achten?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

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Planen Sie den Immobilienverkauf: Effektive Vorbereitung ist entscheidend

Sie haben sich entschieden, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend zum Erfolg des Verkaufs beiträgt.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie korrekt festgelegt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Sind alle Unterlagen vorbereitet?

 

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Sanierungen und Modernisierungen erfasst?

 

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel erkannt und festgehalten?

 

Falls bislang keine verborgenen Mängel aufgefallen sind, aber Sie sicher sein möchten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann eventuelle Probleme aufdecken. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese transparent zu kommunizieren.

 

 

 

 

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Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Denken Sie dabei auch an finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditauflösung.

 

 

Rechtliche Sicherheit gewährleistet?

 

Auch rechtliche Aspekte sollten nicht außer Acht gelassen werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Vereinbarungen, die den Verkauf komplizieren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Unsicherheiten zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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